Jusletter 17. Dezember 2001
Anzahl Artikel: 13
Dr. iur. Gregor Wild
Der vorliegende Beitrag
geht der Frage nach, ob dann, wenn eine künstlerische Leistung die
Tatbestände des Werkschöpfens, des Darbietens und/oder des Mitwirkens
erfüllt, auch mehrere subjektive Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte
anzuerkennen sind oder ob in diesen Fällen grundsätzlich von einer
„absorbierenden Kraft des Urheberrechts“ auszugehen ist.
Sprache: deutsch
Dr. iur. Martin Spirig
Ein kürzlich ergangener
Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission hat die Diskussion um die
Zulässigkeit der Zusendung unverlangter Werbe-Email erneut entfacht. An
dieser Stelle wird eine Regelung vorgeschlagen, die sich einerseits an der
ökonomischen Zielsetzung orientiert und andererseits ausserrechtliche
Mechanismen der Verhaltenssteuerung miteinbezieht.
Sprache: deutsch
lic. iur. Christa
Markwalder
Der Gedanke ist bestechend:
Die Schweiz könnte für eine künftige europäische Verfassung Patin stehen. Der
föderalistische Staatsaufbau, die direkt-demokratischen Institute in der
mehrsprachigen, kulturell und religiös pluralistischen Schweiz –
sozusagen dem Europa en miniature – können durchaus wertvolle
Inspirationsquellen in der Diskussion um eine europäische Verfassung sein.
Unter diesem Blickwinkel findet derzeit eine dreiteilige internationale
Konferenz zum Thema „Die schweizerische Verfassungsgeschichte: Eine
Quelle von Anregungen für die Zukunft Europas?“ statt.
Sprache: deutsch
PD Dr. phil. Henriette
Haas
Die vordergründige
Banalität der Feststellung, dass die Rechtspsychologie die Brücke zwischen
Recht und Psychologie schlägt, wird durch die methodischen Schwierigkeiten,
die sich dabei auftun, Lügen gestraft. Für Psychologen und andere sozial und
medizinisch Tätige muss die Rechtspsychologie gewisse juristische Grundsätze
und Regeln vermitteln, die für ihre Tätigkeit mit bestimmten Klienten u.U.
bedeutsam sein können (Unschuldsvermutung, audiatur et altera pars,
Beweisaufnahme, Aktenführung, Datenschutz, strafrechtliche Massnahmen
etc.).
Sprache: deutsch
Dr. iur. Bernhard
Madörin
Der Revisionsentwurf zum
Stiftungsrecht sieht vor, dass Stiftungen nicht wirtschaftliche Zwecke
verfolgen sollen. Dies würde auch zu einem Verbot der Unternehmungsstiftungen
führen.
Sprache: deutsch
Prof. Dr. Pierre Moor
Il est partout question
d´éthique; les «valeurs», quelles qu´elles soient, occupent tout le terrain
de l´argumentation politique. Où se situe le droit, dans ce débat, qui
concerne aussi bien l´organisation du pouvoir que la réalisation de la
justice? Peut-on penser que la méthode juridique — un travail public
sur des textes, élaboré par la communauté des juristes — peut garantir
une éthique du droit? Et, si oui, y aurait-il un passage de cette méthode
pour garantir une éthique de l´éthique?
Sprache: französisch
Dr. iur. Markus Reber
Verba docent –
exempla trahunt (Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam der durch
Beispiele). Das „juristische Denken“, die Fähigkeit, das Recht
anzuwenden und die Kunst des juristischen Argumentierens kann nirgends besser
erlernt werden als beim Lösen von Fällen. Die Publikation von Übungsfällen
mit Lösungen in Jusletter ist sehr positiv aufgenommen worden und ist bei
Studierenden und Praktikern auf grosses Interesse gestossen. Deshalb hat sich
die Redaktion entschlossen, hin und wieder Übungsfälle aus den
verschiedensten Rechtsgebieten zu veröffentlichen. Der folgende Übungsfall
richtet sich in erster Linie an die Studierenden in höheren Semestern, aber
auch an alle diejenigen, die sich wieder einmal mit einer dogmatischen
„Knacknuss“ auseinandersetzen möchten. Hier wird vorerst nur der
Fall (Sachverhalt) publiziert. In der nächsten Nummer von Jusletter folgt der
Lösungsvorschlag. Gleichzeitig wird im Internet ein Diskussionsforum
eingerichtet, um diesen Fall öffentlich zur Diskussion zu stellen.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Der Kassationshof des
Kantons Bern hat Werner K. Rey zu Recht vom Vorwurf des gewerbsmässigen
Betrugs freigesprochen, doch machte sich der Financier des vollendeten und
nicht nur des versuchten Betrugs strafbar. So lautet das einstimmige Verdikt
des Bundesgerichts, laut dem die bernische Justiz in Sachen Rey in einem
Punkt über die Bücher gehen muss.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Ein Patient kann die
Ansprüche, die ihm aus obligatorischer Krankenversicherung gegenüber seiner
Krankenkasse zustehen, seinem Arzt oder Apotheker abtreten. Eine solche
Zession ist laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG)
grundsätzlich gültig - und zwar selbst dann, wenn die Krankenkasse damit
nicht einverstanden ist. Anders verhielte es sich nur, wenn die versicherte
Person vorgängig einem Ausschluss der Abtretung zugestimmt hätte.
Sprache: deutsch, ca. 176 Wörter
Markus Felber
fel. Auch im Verfahren vor
dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wird es künftig grundsätzlich
nicht mehr möglich sein, nach Ablauf der Beschwerdefrist neue Beweismittel
vorzulegen. Das oberste Sozialversicherungsgericht gleicht seine
Rechtsprechung dem Bundesgericht an, dem es als selbständige
sozialversicherungsrechtliche Abteilung angehört.
Sprache: deutsch, ca. 164 Wörter
Markus Felber
Die Stadt Zürich hat im
Jahre 1997 Risikobeiträge, die sie als Arbeitgeber an die städtische
Versicherungskasse hätte zahlen sollen, zu Unrecht aus den freien
Stiftungsmitteln finanziert. Das Bundesgericht hiess eine
Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Konferenz der Personalverbände gut und hob
die fragliche Übergangsregelung auf, welche den Kunstgriff in die Taschen des
versicherten Personals vorsah.
Sprache: deutsch, ca. 248 Wörter
Markus Felber
Auch eine schwere
psychische Krankheit eines Gatten kann zur Folge haben, dass dem Partner die
Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden und die Scheidung daher
bereits vor Ablauf der vierjährigen Trennungsfrist auch gegen den Willen des
kranken Gatten ausgesprochen werden kann. Das geht aus einem weiteren Urteil
des Bundesgerichts zum neuen Scheidungsrecht hervor.
Sprache: deutsch
Jurius
Die «Weltwoche» druckte
aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine Gegendarstellung zu einem früher
erschienenen Bericht ab. Da die dazugehörige Gegendarstellung im Gegensatz
zum ursprünglichen Artikel jedoch nicht auch online zugänglich gemacht wurde,
liegt eine Verletzung des Fairnessprinzips vor. Wie der Schweizerische
Presserat letzte Woche mitteilte, sind Ursprungsartikel und spätere
Gegendarstellung mit einem «Hyperlink» zu verbinden, damit Suchende später
beide Quellen gemeinsam finden.
Sprache: deutsch, ca. 217 Wörter