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Jusletter 17. Dezember 2001
Anzahl Artikel: 13
Dr. iur. Gregor Wild
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob dann, wenn eine künstlerische Leistung die Tatbestände des Werkschöpfens, des Darbietens und/oder des Mitwirkens erfüllt, auch mehrere subjektive Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte anzuerkennen sind oder ob in diesen Fällen grundsätzlich von einer „absorbierenden Kraft des Urheberrechts“ auszugehen ist.
Rechtsgebiet(e): Immaterialgüterrecht
Sprache: deutsch
Dr. iur. Martin Spirig
Ein kürzlich ergangener Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission hat die Diskussion um die Zulässigkeit der Zusendung unverlangter Werbe-Email erneut entfacht. An dieser Stelle wird eine Regelung vorgeschlagen, die sich einerseits an der ökonomischen Zielsetzung orientiert und andererseits ausserrechtliche Mechanismen der Verhaltenssteuerung miteinbezieht.
Rechtsgebiet(e): Wettbewerbsrecht
Sprache: deutsch
lic. iur. Christa Markwalder
Der Gedanke ist bestechend: Die Schweiz könnte für eine künftige europäische Verfassung Patin stehen. Der föderalistische Staatsaufbau, die direkt-demokratischen Institute in der mehrsprachigen, kulturell und religiös pluralistischen Schweiz – sozusagen dem Europa en miniature – können durchaus wertvolle Inspirationsquellen in der Diskussion um eine europäische Verfassung sein. Unter diesem Blickwinkel findet derzeit eine dreiteilige internationale Konferenz zum Thema „Die schweizerische Verfassungsgeschichte: Eine Quelle von Anregungen für die Zukunft Europas?“ statt.
Sprache: deutsch
PD Dr. phil. Henriette Haas
Die vordergründige Banalität der Feststellung, dass die Rechtspsychologie die Brücke zwischen Recht und Psychologie schlägt, wird durch die methodischen Schwierigkeiten, die sich dabei auftun, Lügen gestraft. Für Psychologen und andere sozial und medizinisch Tätige muss die Rechtspsychologie gewisse juristische Grundsätze und Regeln vermitteln, die für ihre Tätigkeit mit bestimmten Klienten u.U. bedeutsam sein können (Unschuldsvermutung, audiatur et altera pars, Beweisaufnahme, Aktenführung, Datenschutz, strafrechtliche Massnahmen etc.).
Sprache: deutsch
Dr. iur. Bernhard Madörin
Der Revisionsentwurf zum Stiftungsrecht sieht vor, dass Stiftungen nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen sollen. Dies würde auch zu einem Verbot der Unternehmungsstiftungen führen.
Rechtsgebiet(e): Personenrecht
Sprache: deutsch
Prof. Dr. Pierre Moor
Il est partout question d´éthique; les «valeurs», quelles qu´elles soient, occupent tout le terrain de l´argumentation politique. Où se situe le droit, dans ce débat, qui concerne aussi bien l´organisation du pouvoir que la réalisation de la justice? Peut-on penser que la méthode juridique — un travail public sur des textes, élaboré par la communauté des juristes — peut garantir une éthique du droit? Et, si oui, y aurait-il un passage de cette méthode pour garantir une éthique de l´éthique?
Sprache: französisch
Dr. iur. Markus Reber
Verba docent – exempla trahunt (Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam der durch Beispiele). Das „juristische Denken“, die Fähigkeit, das Recht anzuwenden und die Kunst des juristischen Argumentierens kann nirgends besser erlernt werden als beim Lösen von Fällen. Die Publikation von Übungsfällen mit Lösungen in Jusletter ist sehr positiv aufgenommen worden und ist bei Studierenden und Praktikern auf grosses Interesse gestossen. Deshalb hat sich die Redaktion entschlossen, hin und wieder Übungsfälle aus den verschiedensten Rechtsgebieten zu veröffentlichen. Der folgende Übungsfall richtet sich in erster Linie an die Studierenden in höheren Semestern, aber auch an alle diejenigen, die sich wieder einmal mit einer dogmatischen „Knacknuss“ auseinandersetzen möchten. Hier wird vorerst nur der Fall (Sachverhalt) publiziert. In der nächsten Nummer von Jusletter folgt der Lösungsvorschlag. Gleichzeitig wird im Internet ein Diskussionsforum eingerichtet, um diesen Fall öffentlich zur Diskussion zu stellen.
Rechtsgebiet(e): OR allgemeiner Teil
Sprache: deutsch
Markus Felber
Der Kassationshof des Kantons Bern hat Werner K. Rey zu Recht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen, doch machte sich der Financier des vollendeten und nicht nur des versuchten Betrugs strafbar. So lautet das einstimmige Verdikt des Bundesgerichts, laut dem die bernische Justiz in Sachen Rey in einem Punkt über die Bücher gehen muss.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Ein Patient kann die Ansprüche, die ihm aus obligatorischer Krankenversicherung gegenüber seiner Krankenkasse zustehen, seinem Arzt oder Apotheker abtreten. Eine solche Zession ist laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) grundsätzlich gültig - und zwar selbst dann, wenn die Krankenkasse damit nicht einverstanden ist. Anders verhielte es sich nur, wenn die versicherte Person vorgängig einem Ausschluss der Abtretung zugestimmt hätte.
Sprache: deutsch, ca. 176 Wörter
Markus Felber
fel. Auch im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wird es künftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein, nach Ablauf der Beschwerdefrist neue Beweismittel vorzulegen. Das oberste Sozialversicherungsgericht gleicht seine Rechtsprechung dem Bundesgericht an, dem es als selbständige sozialversicherungsrechtliche Abteilung angehört.
Sprache: deutsch, ca. 164 Wörter
Markus Felber
Die Stadt Zürich hat im Jahre 1997 Risikobeiträge, die sie als Arbeitgeber an die städtische Versicherungskasse hätte zahlen sollen, zu Unrecht aus den freien Stiftungsmitteln finanziert. Das Bundesgericht hiess eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Konferenz der Personalverbände gut und hob die fragliche Übergangsregelung auf, welche den Kunstgriff in die Taschen des versicherten Personals vorsah.
Rechtsgebiet(e): Berufliche Vorsorge
Sprache: deutsch, ca. 248 Wörter
Markus Felber
Auch eine schwere psychische Krankheit eines Gatten kann zur Folge haben, dass dem Partner die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden und die Scheidung daher bereits vor Ablauf der vierjährigen Trennungsfrist auch gegen den Willen des kranken Gatten ausgesprochen werden kann. Das geht aus einem weiteren Urteil des Bundesgerichts zum neuen Scheidungsrecht hervor.
Rechtsgebiet(e): Familienrecht. Eherecht
Sprache: deutsch
Jurius
Die «Weltwoche» druckte aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine Gegendarstellung zu einem früher erschienenen Bericht ab. Da die dazugehörige Gegendarstellung im Gegensatz zum ursprünglichen Artikel jedoch nicht auch online zugänglich gemacht wurde, liegt eine Verletzung des Fairnessprinzips vor. Wie der Schweizerische Presserat letzte Woche mitteilte, sind Ursprungsartikel und spätere Gegendarstellung mit einem «Hyperlink» zu verbinden, damit Suchende später beide Quellen gemeinsam finden.
Rechtsgebiet(e): Datenschutz; Medienrecht
Sprache: deutsch, ca. 217 Wörter
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