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Jusletter 8. September 2003
Anzahl Artikel: 18
Dem nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Urteil liegt u.a. die Tatsache zugrunde, dass unter www.lyrics.ch eine Datenbank mit kostenlosem Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Gesangstexte angeboten wurde. Das Urteil vom 31. Januar 2003 äussert sich u.a. zur Frage der Anwendbarkeit des Medienstrafrechts gemäss Art. 27 StGB. Weiter behandelt es die Frage der gewerbsmässigen Urheberrechtsverletzung gemäss Art. 67 URG durch den Content-, den Host- sowie den Accessprovider.
Rechtsgebiet(e): Urheberrecht
Sprache: deutsch
Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstösst nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.
Rechtsgebiet(e): Lauterkeitsrecht
Sprache: deutsch
Am 24. Juni 2003 ist Prof. Dr. Arthur Meier-Hayoz, ein prägender, in seiner Vielfältigkeit und Gründlichkeit wegweisender Vertreter der schweizerischen Zivilrechtswissenschaft des 20. Jahrhunderts mit internationaler Ausstrahlung, 82jährig verstorben. Zusammen mit Peter Forstmoser hatte er 1970 in «Deutschland-Schweiz», Zeitschrift zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen (Nr. 9, Sept. 1970), einen grundlegenden Aufsatz zu den Auskunftsrechten von Erben gegenüber Banken veröffentlicht. Der Beitrag ist noch heute aktuell. Neuere Darstellungen der Problematik haben nach wie vor die ausgewogene Grenzziehung zwischen berechtigten (vermögensrechtlichen) Informationsanliegen der Erben (Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche) und schützenswerten (persönlichkeitsrechtlichen) Geheimhaltungsanliegen des Erblassers nachzuzeichnen, die den Aufsatz prägen. Indes war er seinerzeit an schwer zugänglicher Stelle veröffentlicht worden und wird deshalb gelegentlich «aus zweiter Hand» zitiert. Der Hinschied von Arthur Meier-Hayoz gibt Gelegenheit, den Beitrag zu seinem Andenken als «Reprint» wieder greifbar zu machen.
Rechtsgebiet(e): Erbrecht
Sprache: deutsch
Der jährliche Bankrechtstag der deutschen Bankrechtlichen Vereinigung – wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV) fand dieses Jahr am 4. Juli 2003 in Düsseldorf statt. Die Tagung wurde von Univ.-Prof. (em.) Dr. Walther Hadding, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, eröffnet. Als Gründungsmitglied der BrV beeinflusste Hadding lange Zeit die Tätigkeiten der Vereinigung in nicht unerheblichem Masse. Nach langjähriger Tätigkeit, die von den Anwesenden gebührend verdankt wurde, ist Hadding nun aus dem Vorstand zurückgetreten; er bleibt weiterhin Mitglied des Kuratoriums der BrV. Die Tagungsteilnehmer wurden anschliessend in einer kurzen Ansprache von Gerhard Roggemann, Mitglied des Vorstandes der Westdeutschen Landesbank AG, Düsseldorf, begrüsst.
Rechtsgebiet(e): Bankrecht
Sprache: deutsch
Die Darlehensforderung einer registrierten Personalvorsorgeeinrichtung gegenüber der angeschlossenen Arbeitgeberfirma geniesst das Erstklassprivileg gemäss Art. 219 SchKG.
Rechtsgebiet(e): SchKG
Sprache: deutsch
Auch wenn die Zustellung einer Betreibungsurkunde an einen Schuldner in einem ausländischen Staat bis zu 15 Monate dauern kann, darf sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Zustellung im Ausland durch Vermittlung der dortigen Behörde erfolgt.
Rechtsgebiet(e): SchKG
Sprache: deutsch
Wo ein Kind im Strassenverkehr von einer erwachsenen Person fest an der Hand gehalten wird, muss ein Fahrzeuglenker nicht mit unvorhersehbaren Spontanreaktionen rechnen, wie sie sonst für die jüngsten Verkehrsteilnehmer üblich sind. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich erstmals seit über 50 Jahren grundsätzlich zur Vorsichtspflicht des Autofahrers gegenüber Kindern in Begleitung Erwachsener äussert (vgl. BGE 77 IV 35).
Rechtsgebiet(e): Strassenverkehrsrecht
Sprache: deutsch
Das Zürcher Handelsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts im Markenrechtsstreit zwischen der dänischen Spielwarenfirma Lego Systems A/S und dem kanadischen Konkurrenten Mega Bloks Inc. über die Bücher. Das Handelsgericht hatte auf Klage der Mega Bloks Inc. hin die von der Lego Systems A/S hinterlegten Formmarken (bestehend aus fünf verschiedenen Legobausteinen) für nichtig erklärt, da die Marken nicht kennzeichnungsfähig seien. Zudem wurde die Hinterlegung der Marken als rechtsmissbräuchlich qualifiziert, da die Lego Systems A/S auf diese Weise versuche, Konkurrenzprodukte vom Markt zu verdrängen, die rechtmässig gleiche Formen und Masse aufwiesen.
Rechtsgebiet(e): Markenrecht
Sprache: deutsch
Der Kabelnetzbetreiber Cablecom GmbH muss bei der Verbreitung der digitalen Fernsehprogramme der Teleclub AG deren Digitalplattform «ADB»-Set-Top-Box nicht zulassen, die keine interaktive Nutzung erlaubt. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Wettbewerbskommission und der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen aufgehoben, die der Cablecom im Rahmen vorsorglicher Massnahmen verboten hatte, auf dem Einsatz ihrer eigenen interaktiven SwissFun Set-Top-Box zu bestehen.
Rechtsgebiet(e): Wettbewerbsrecht
Sprache: deutsch
Wird eine nicht bezahlte Busse in Haft umgewandelt, kann eine allfällige stationäre Therapie nicht auf den Vollzug dieser Ersatz-Freiheitsstrafe angerechnet werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine Frage beantwortet, die im Gesetz offen bleibt und bisher in Lehre oder Rechtsprechung kaum erörtert worden war.
Sprache: deutsch
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat den Entwurf zu einem Gesetz einstimmig angenommen, wonach Gewalt in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt gilt. Ebenfalls abgeschlossen hat sie die Beratung des neuen Gesetzes über die elektronische Signatur.
Rechtsgebiet(e): Publikationen
Sprache: deutsch
Der Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung (BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.
Rechtsgebiet(e): Medienrecht
Sprache: deutsch
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, die Sterilisation gesetzlich zu regeln. Hingegen spricht er sich gegen eine Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen durch den Bund aus. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.
Rechtsgebiet(e): Gesundheitsrecht
Sprache: deutsch
In der Schweiz hat erneut eine gemeinsam von Bund und Kantonen geführte Polizeiaktion gegen Kinderpornografie im Internet stattgefunden. In sieben Kantonen sowie in der Stadt Bern kam es zu Hausdurchsuchungen gegen insgesamt 15 Personen. Diese stehen im Verdacht, als Mitglieder von E-Groups Kinderpornografie in Verkehr gebracht zu haben und zu besitzen.
Sprache: deutsch
Italien erhält auf dem Weg der Rechtshilfe von der Schweiz Unterlagen über ehemalige italienische Angestellte der Eternit AG in Niederurnen, die mit Asbest gearbeitet und sich dabei möglicherweise gesundheitliche Schädigungen zugezogen hatten. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einstimmig abgewiesen, mit der die Eternit AG sich der Rechtshilfe widersetzen wollte.
Sprache: deutsch
Das Bundesgericht hat die gegen das geplante Gassenzimmer am Riehenring in der Stadt Basel gerichteten Beschwerden abgewiesen und einstimmig grünes Licht gegeben für den Neubau einer Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige.
Sprache: deutsch
Das Führungstrio der Quadrant AG in Lenzburg muss den Aktionären des in der Kunststoffproduktion tätigen Unternehmens bis zum Entscheid des Bundesgerichts in der Sache noch kein öffentliches Übernahmeangebot machen (vgl. NZZ vom 14.6.03).
Rechtsgebiet(e): Handelsrecht
Sprache: deutsch
Indem der Zürcher Regierungsrat am 5. Dezember 2001 die Lotteriebewilligung aufhob, welche die frühere Polizeidirektion dem Trägerverein Lotterie, Umwelt & Entwicklung erteilt hatte, überschritt er weder seinen Ermessensspielraum, noch verletzte er die Wirtschaftsfreiheit. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts hervor, mit dem ein Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben wurde, das die umstrittene Bewilligung zu Unrecht wieder in Kraft gesetzt hatte (NZZ 7.8.03).
Rechtsgebiet(e): Verwaltungsrecht
Sprache: deutsch
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