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Jusletter 8. Dezember 2003
Anzahl Artikel: 16
Die Rechtsprobleme rund um die berufliche Tätigkeit der Finanzanalysten werden gegenwärtig im Privatrecht, im Strafrecht und auch im Aufsichtsrecht in zunehmendem Masse diskutiert. Am 1. Juli 2003 sind sodann die «Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse» in Kraft getreten. Angesichts der Vielfältigkeit der Rechtsgebiete, der Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Betrachtung des Einzelfalls und der zentralen Rolle der Finanzanalysten als Informationsintermediäre auf dem Kapitalmarkt vertritt der Autor die Auffassung, dass sich das Berufsrecht der Finanzanalysten als eine neue rechtliche Querschnittsmaterie mit dem Begriff «Finanzanalysten-Recht» am treffendsten erfassen lässt.
Rechtsgebiet(e): Bankrecht
Sprache: deutsch
Im Zeichen der Anstrengungen, das Gegendarstellungsrecht griffiger zu gestalten, hat das Bundesgericht zwei Aspekte geklärt: Es lässt zu, dass die Betroffene eine eigene Tatsachenbehauptung einbringt, die bereits im angeblich unfairen Zeitungsartikel marginal enthalten war. Und es bestätigt, dass eine Gegendarstellung unter gewissen Bedingungen (die hier nicht gegeben waren) durch Bilder ausgedrückt werden kann (5C.23/2003).
Rechtsgebiet(e): Personenrecht
Sprache: deutsch
Wer das elektronische Mailsystem des Betriebs so manipuliert, dass er von jeder der für seinen Chef bestimmten E-Mails eine Kopie erhält, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts aus wichtigem Grund fristlos entlassen werden (Art. 337 Obligationenrecht). Selbst wenn er nichts vom Inhalt der elektronischen Korrespondenz weitergibt oder die E-Mails gar nicht liest, hat der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis so schwer zerstört, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, bei der Entlassung die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Rechtsgebiet(e): Arbeitsrecht
Sprache: deutsch
Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Videokameras überwachen. Damit soll die Sicherheit in den Bahnhöfen und Zügen erhöht werden. Der Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermächtigt, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.
Rechtsgebiet(e): Verkehrsrecht
Sprache: deutsch
Wird ein Mann in einem Vaterschaftsprozess nicht richtig vorgeladen und in Abwesenheit zur Zahlung von Alimenten verurteilt, dann ist das Urteil nicht bloss anfechtbar, sondern nichtig. Das geht aus einem neuen Entscheid des Bundesgerichts hervor, laut dem ein solches Urteil gar nicht (oder nur zum Schein) existiert und keinerlei Rechtswirkung hat. Es kann im Falle einer Betreibung der Alimente auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.
Rechtsgebiet(e): Zivilprozessrecht
Sprache: deutsch
Will eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten, weil der Versicherte ihr beim Abschluss der Police eine für die Risikobeurteilung wesentliche Tatsache verheimlicht hat, muss sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts präzis angeben, worum es geht.
Rechtsgebiet(e): Privatversicherungsrecht
Sprache: deutsch
Wer beim Bundesamt für Justiz eine Kaution für einen anderen hinterlegt, damit dieser aus der Auslieferungshaft entlassen wird, kann sich nicht beim Bundesgericht gegen den Verfall der Sicherheitsleistung beschweren. Laut einem neuen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung hat ein solcher Dritter keine Parteistellung und ist folglich nicht befugt, in der Sache Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu führen.
Rechtsgebiet(e): Verwaltungsrecht
Sprache: deutsch
Der Warnungsentzug und der Sicherungsentzug des Führerausweises sind und bleiben zwei ganz verschiedene Paar Stiefel. Das Bundesgericht lehnt es ab, seine Rechtsprechung in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Lebensrealität zu präzisieren und Warnungsentzüge mit Auflagen oder Bedingungen zuzulassen, wie es sich unter anderem das Bundesamt für Strassen erhofft hatte.
Rechtsgebiet(e): Strassenverkehrsrecht
Sprache: deutsch
Sind Kinder ausserhalb ihres Wohnsitzkantons untergebracht und will keiner der beiden Kantone die meist kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen übernehmen, dann bleibt es laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Rechtsprechung, wonach die Vormundschaftsbehörden des Wohnsitzkantons zuständig sind (BGE 109 Ib 76).
Rechtsgebiet(e): Personenrecht
Sprache: deutsch
Der Bundesrat will für Investoren fiskalische Verbesserungen vornehmen. Dies stärkt letztlich die Standortattraktivität der Schweiz. Bei zwei von drei in die Vernehmlassung geschickten Modellen wird beim Geschäftsvermögen steuerlich grundsätzlich nicht mehr zwischen Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen unterschieden. Auf so genannt qualifizierten Beteiligungen werden die Kapitalerträge nicht mehr voll, sondern nur noch zum Teil besteuert. Im Gegenzug sollen bei qualifizierten Beteiligungen private Kapitalgewinne nicht mehr gänzlich steuerfrei bleiben, sondern ebenfalls teilbesteuert werden.
Sprache: deutsch
Der Bundesrat beabsichtigt, die neuen Eigenmittel-Richtlinien von Basel II auch auf Banken mit vornehmlich inländischem Geschäfts- und Kundenkreis anzuwenden. Um eine weitere Verschärfung der Kredit-Vergabe zum Nachteil der Wirtschaft zu verhindern, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einem Postulat die Beschränkung der Richtlinien auf international tätige Grossbanken verlangt.
Rechtsgebiet(e): Kapitalmarktrecht
Sprache: deutsch
Nach Auffassung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tätigkeit von beauftragten Dritten durch die Bewilligung respektive den SRO-Anschluss des Finanzintermediärs abgedeckt.
Sprache: deutsch
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei definiert in Ihrer Veröffentlichung den örtlichen Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor. Sie äussert sich insb. dazu, warum eine echte Gesetzeslücke vorliege und zählt dann jene Finanzintermediäre auf, welche unter den räumlichen Geltungsbereich des GwG fallen, und jene, welche davon ausgenommen sind.
Sprache: deutsch
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei definiert in Ihrer Veröffentlichung zuerst die Begriffe «Zahlungsverkehr» und «Zahlungsmittel», widmet sich sodann der «Herausgabe oder Verwaltung von Zahlungsmitteln», der «Vornahme elektronischer Überweisungen» sowie dem «Physischen Transport von Bargeld (Geldtransporteure)».
Sprache: deutsch
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei geht in dieser Publikation der Frage nach, ob die Tätigkeit der Betriebssparkassen und diejenige der Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die Einlagen entgegennehmen, dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
Sprache: deutsch
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiet(e): Publikationen
Sprache: deutsch
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