Jusletter 6. Dezember 2004
Anzahl Artikel: 17
Prof. Jean-Philippe
Dunand
Le code demeure l’un
des instruments de travail privilégié du juriste contemporain. Au même titre
que le stéthoscope et la blouse blanche du médecin, il symbolise avec la robe
noire de l’avocat, de plus en plus rarement portée il est vrai, la
manifestation matérielle du savoir du juriste, l’ouvrage qui lui donne
l’apparence de la connaissance absolue du droit. Plus
significativement, le code constitue certainement encore une référence
centrale dans nos ordres juridiques. La longévité des codes civils de
certains Etats européens démontre avec force l’autorité et
l’expérience du concept. Le bicentenaire du code civil français en est
une illustration éclatante. Les projets de codification à l´échelon européen
expriment quant à eux l´actualité et la permanence de son attrait. Dans la
présente contribution, le professeur Dunand dresse le portrait du concept de
code à travers son histoire en Europe. Il parvient à la conclusion que toute
entreprise codificatrice recèle une part de conservatisme et une part
d´innovation.
Sprache: französisch, ca. 14855 Wörter
Prof. Dr. Bénédict
Winiger
Dans ma conférence,
j’essaierai de montrer que les processus de codification du Code des
obligations et du Code civil suisse ont obéi à deux concepts différents.
Walther Munzinger, le rédacteur du code des obligations de 1881, concevait le
droit des obligations comme un droit pragmatique destiné à offrir le meilleur
cadre possible aux contractants. Eugen Huber, en revanche, le rédacteur du
code civil de 1907, travaillait dans une perspective historico-juridique et
prêtait la plus grande attention aux particularismes helvétiques
locaux.
Sprache: französisch, ca. 6668 Wörter
Markus Felber
Das neue Urteil des
Bundesgerichts, laut dem jemand ungestraft fremdes Geld ausgeben kann, das
irrtümlich, aber nicht ganz überraschend auf seinem Konto gutgeschrieben
wurde (NZZ vom 29. 11. 04), hat nicht unerwartet verbreitetes Kopfschütteln
hervorgerufen.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Das Bundesgericht gewährt
den Promotoren des Stadions Zürich eine Fahrtenzahl von anfänglich 2,7
Millionen. Damit korrigiert es das Verwaltungsgericht, das eine deutlich
tiefere Zahl festgelegt hatte. Die Stadt Zürich und die Credit Suisse (CS)
zeigten sich mit dem Urteil zufrieden, die Anwohner weniger. EM-Spiele werden
im Stadion dennoch nicht stattfinden. Der definitive Bauentscheid der CS wird
erst Mitte 2005 gefällt.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Früher war alles einfacher
im Bundesgericht, selbst die heikle Frage, wer jeweilen für zwei Jahre als
Präsident die Geschicke des hohen Hauses leiten darf. Das ergab sich zwingend
aus der Telefonliste, auf der die Namen der Richter nach Amtsalter aufgeführt
waren. Wer sich zuoberst befand von denen, die bis dahin noch nicht durften,
der wurde dem Parlament zur Wahl als Vizepräsident vorgeschlagen. Dass er
gewählt wurde und zwei Jahre danach als Präsident nachrückte, war früher so
sicher wie das Amen in der Kirche.
Sprache: deutsch
Markus Felber
Wer von der
Arbeitslosenversicherung angehalten wird, sich bei einem Unternehmen um eine
Stelle zu bewerben, hat im Streitfall zu beweisen, dass er das auch getan
hat.
Sprache: deutsch, ca. 162 Wörter
Markus Felber
Wer im Rahmen einer
fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen wird, hat
zwar das Recht, jederzeit seine Entlassung zu verlangen. Dieses Recht gilt
indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht uneingeschränkt und
steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass jedes Recht nach Treu und
Glauben ausgeübt werden muss: «Auf in unvernünftigen Abständen erhobene
Klagen ist mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten.»
Sprache: deutsch
Markus Felber
Das Zürcher
Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung für den im Jahre 2002 eingeweihten
Ausbau von Möbel Schubiger in Schwamendingen zu Recht aufgehoben, weil eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlte (NZZ 11. 5. 04).
Sprache: deutsch
Jurius
Das Bundesgesetz über die
Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von
unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 beschlossen.
Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum DNA-Profil-Gesetz genehmigt.
Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.
Sprache: deutsch
Jurius
Ab Anfang des nächsten
Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftliche Unterschriften
gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz
über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des
In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen
Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen
Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.
Sprache: deutsch, ca. 708 Wörter
Jurius
Die Aufsicht über die
Bundesanwaltschaft soll beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
vereinigt werden. Denn die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD für den
administrativen Bereich und auf das Bundesstrafgericht für den fachlichen
Bereich kann eine wirksame und kohärente Aufsicht nicht sicherstellen. Der
Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 diesen Grundentscheid getroffen und das
EJPD beauftragt, die erforderlichen Gesetzesänderungen an die Hand zu
nehmen.
Sprache: deutsch
Jurius
In der Vernehmlassung ist
der Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung der
Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur
Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter
dem Titel «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» Gesetzesentwurf
und Botschaft zu unterbreiten.
Sprache: deutsch
Jurius
Der Wechsel zu einem
Individualbesteuerungssystem ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung
kurzfristig nicht realisierbar. Administrative und steuersystematische Gründe
sind ausschlaggebend dafür, dass ein solcher Wechsel nur vollzogen werden
kann, wenn er gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den
gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt würde. Für die veranlagenden Steuerbehörden
ergäbe sich bei einer Einführung der Individualbesteuerung ein Mehraufwand
von 30 bis 50 Prozent. Zu diesen Befunden kommt die Studie einer gemischten
Arbeitsgruppe, die auf ein Postulat von Ständerat Hans Lauri (SVP/BE)
zurückgeht, von welcher der Bundesrat am 3. Dezember 2004 Kenntnis genommen
hat.
Sprache: deutsch
Jurius
Auf den 1. Januar 2005
setzt die EBK das neue Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen»
(Meldepflicht) in Kraft. Das Rundschreiben präzisiert und erläutert die
Meldepflicht nach Art. 15 Abs. 2 BEHG und Art. 2 – 7 BEHV-EBK.
Nachfolgend wird das Rundschreiben im Volltext wiedergegeben.
Sprache: deutsch, ca. 2258 Wörter
Jurius
Die Schweizerische
Asylrekurskommission (ARK) präzisiert in einem italienisch-sprachigen
Grundsatzentscheid vom 3. November 2004, in welcher Amtssprache das Bundesamt
für Flüchtlinge (BFF) seine Entscheide abfassen darf. La Commissione svizzera
di ricorso in materia d´asilo (CRA) ha precisato, in una decisione di
principio del 3 novembre 2004, le condizioni d´applicazione delle norme
sull´utilizzo delle lingue ufficiali nelle decisioni rese dall´Ufficio
federale dei rifugiati (UFR).
Sprache: italienisch
Jurius
Gemäss deutscher
Rechtsprechung können Provider bzw. Domainhandelsplattformen für im
Kundenauftrag registrierte bzw. geparkte Domains haftbar gemacht werden. Es
besteht ein Anspruch auf Unterlassung von Markenrechtsverletzungen durch die
Domain und rechtswidrige Werbebanner.
Sprache: deutsch
Jurius
Die vorliegende
Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze,
Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne
Artikel, die im Dezember 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und
Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Sprache: deutsch