Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
«Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Inwiefern dieses Grundrecht des Art. 8 Abs. 2 BV durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) befriedigend umgesetzt wurde, untersuchen Prof. Dr. Markus Schefer und Dr. Caroline Hess-Klein. Schwerpunkt ihrer Analyse bildet die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen.
 
Die schweizerische Exportversicherung (SERV) ist ein bedeutendes Instrument der nationalen Aussenwirtschaftspolitik. Durch Förderung gewisser Exportprodukte können jedoch Menschenrechte inzident verletzt werden oder der Export erfolgt in einen Staat, in dem die Menschenrechte systematisch missachtet werden. Prof. Dr. Astrid Epiney und Daniel Furger prüfen die rechtlichen Grundlagen der SERV und gehen der Frage nach, ob die zuständigen Behörden verpflichtet sind, vor dem Abschluss einer SERV eine sog. Menschenrechtsprüfung durchzuführen.
 
Wie verhält es sich, wenn ein Erblasser neben Ehegatten und gemeinsamen Kindern eigene, nichtgemeinsame, Kinder hinterlässt? Prof. Dr. Daniel Staehelin und Eva Bachofner setzen sich mit den neu diskutierten Fragen im Zusammenhang mit Art. 473 ZGB auseinander.
 
Die exakte Definition der Begriffe Corporate Governance und Compliance sowie des Berufes eines Compliance Officers ist schwierig. Unter Berücksichtigung der heutigen Praxis erklärt Prof. Dr. Monika Roth das Berufsbild des Compliance Officers sowie dessen Aufgabenbereich.
 
Wir begrüssen herzlichst Frau Dr. Gabrielle Marceau und Herrn Dr. Reto Malacrida im Redaktionsteam von Jusletter (Wirtschaftsvölkerrecht).
 
Zudem wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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