Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Aktuell verfügt die Schweiz über Kooperationsabkommen im Migrationsbereich mit Angola, Kongo, Guinea und Tunesien sowie Migrationspartnersschaften (MP) mit Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien, Nigeria und Tunesien. Dr. Marion Panizzon stellt die beiden Abkommenstypen sowie deren Unterschiede dar. Sie zeigt deren Komplementarität sowie Konkurrenz auf und beschreibt diese als Anwendungsfälle des Migrations-Management.
 
Mit Urteil vom 25. Januar 2013 hat das Bundesgericht die Feststellung einer kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde bestätigt, welche das Anbringen einer grossen Leuchtreklame an der Hausfassade durch eine Anwaltskanzlei als unzulässige Werbung taxierte und hat damit die Grenzen der zulässigen Anwaltswerbung klarer definiert. Martin Sterchi kommentiert den von der Anwaltschaft und den kantonalen Aufsichtsbehörden mit Spannung erwarteten Entscheid. Es war nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass die unter Geltung der früheren kantonalen Anwaltsgesetze und Standesregeln entwickelte Praxis auch unter dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte weitergeführt werden konnte.
 
Am 14. Dezember 2012 verabschiedete das Parlament die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und hat eine weitgehende Ausfallhaftung für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes geschaffen. Die Ausfallhaftung ist ein Versuch, die Stellung der Arbeitnehmer von Subunternehmern zu stärken. Ob dieser Versuch die erwünschte Wirkung zeigt, ist offen. Anhand von Fallbeispielen stellen Prof. Dr. Hubert Stöckli und Roger Bieri die zentralen Neuerungen und ihre Konsequenzen dar.
 
Seit 2001 sind sog. Babyklappen in der Schweiz in Betrieb. Sie sollen es einer Mutter ermöglichen, wenn siesich in einer ausweglosen Lage befindet, ihr Kind anonym in sichere Hände zu geben. Diana Pereira betrachtete die Möglichkeit der Nutzung einer Babyklappe und stellt dieser das Recht des betroffenen Kindes, seine Herkunft zu kennen, gegenüber.
 
Karin Flükiger vergleicht die Grundzüge des kontinentaleuropäischen Strafprozessrechts mit den Eigenheiten des angelsächsischen und angloamerikanischen Strafverfahrensrechts. Zudem werden die zentralsten Unterschiede der beiden Rechtssysteme aufgezeigt.
 
Nach langjähriger Redaktionstätigkeit bei Jusletter sowohl im Verwaltungs- als auch im Gesundheitsrecht, möchte sich Herr Prof. Dr. Thomas Gächter auf das Gesundheitsrecht und das Sozialversicherungsrecht konzentrieren. Er wird weiterhin in den entsprechenden Fachredaktionen wirken. Wir sagen Danke und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
 
Als neuen Fachredaktor von Jusletter für den Bereich Verwaltungsrecht konnten wir Herrn Prof. Dr. Pierre Tschannen gewinnen. Wir begrüssen ihn ganz herzlich in der Jusletter-Redaktion.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

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