Jusletter

Impressumspflicht für Angebote auf Online-Auktionsplattformen?

  • Autoren/Autorinnen: Lukas Bühlmann / Michael Schüepp
  • Rechtsgebiete: E-Commerce, Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
  • Zitiervorschlag: Lukas Bühlmann / Michael Schüepp, Impressumspflicht für Angebote auf Online-Auktionsplattformen?, in: Jusletter 16. April 2012
Am 1. April 2012 sind die mit der UWG-Revision eingeführten Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Ähnlich wie in der Europäischen Union verlangt der neue Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG in Ziffer 1 auch die Angabe eines Impressums. Da in den Angeboten auf Online-Auktionsplattformen derzeit keine der geforderten Informationen enthalten sind, geht der Beitrag der Frage nach, ob Anbieter auf Online-Auktionsplattformen bei einer Weiterführung dieser Praxis gegen die neue UWG-Bestimmung verstossen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Rechtslage vor Inkrafttreten der UWG-Revision
  • 1. Impressumspflicht nach Art. 322 Abs. 2 StGB
  • 2. Impressumspflicht nach Art. 2 Abs. 1 ZGB bzw. Art. 3 lit. b UWG
  • III. Rechtslage nach Inkrafttreten der UWG-Revision
  • 1. Sachlicher Anwendungsbereich des UWG
  • 2. Zwischenfazit
  • 3. Auslegung und Regelungsgehalt von Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG
  • 3.1. Grammatikalische Auslegung
  • a. Erstes Tatbestandselement («Anbieten von Waren, Werken oder Leistungen»)
  • b. Zweites Tatbestandselement («elektronischer Geschäftsverkehr»)
  • c. Drittes Tatbestandselement («Angabe der Identität und Kontaktadresse»)
  • 3.2. Historische Auslegung
  • a. Zusammenfassung der Erwägungen zur Einführung einer Impressumspflicht
  • b. Schlussfolgerungen für die vorliegende Fragestellung
  • 3.3. Systematische und teleologische Auslegung
  • a. Allgemein zu berücksichtigende Aspekte aufgrund der Gesetzessystematik
  • b. Erstes Tatbestandselement
  • c. Zweites Tatbestandselement
  • d. Zwischenfazit – Impressumspflicht nur für gewerbliche Anbieter?
  • e. Drittes Tatbestandselement
  • f. Verfassungskonforme Auslegung
  • g. Rechtfertigungsgründe
  • h. Zwischenfazit – Wann und wie müssen Angaben gemacht werden?
  • IV. Schlussfazit

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