Jusletter

Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?

Nachtrag zu BGE 4A_127/2012 und 4A_141/2012 vom 30. Oktober 2012

  • Autoren/Autorinnen: Beat Mathys / Vito Roberto
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Beat Mathys / Vito Roberto, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012
Vor Kurzem hat das Bundesgericht einen weiteren Entscheid im Bereich der Bestandespflegekommissionen veröffentlicht, welcher auch in den Medien grosse Aufmerksamkeit erlangt hat. Bestandespflegekommissionen fallen in aller Regel jährlich an. Als periodische Zahlungen unterliegen sie der fünfjährigen Verjährungsfrist von Art. 128 OR. Da es sich bei den Bestandespflegekommissionen nicht um Vermögenswerte handelt, die zur Vertragserfüllung benötigt werden, wird der Kundenanspruch mit deren periodischen Überweisung an den Vermögensverwalter fällig. Aufgrund von Art. 130 Abs. 1 OR fällt der Beginn der Verjährung für die etwaigen Herausgabeansprüche auf diesen Zeitpunkt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Fragestellung bei Bestandespflegekommissionen
  • 2. Funktion, Dauer und Arten der Verjährung
  • a. Funktion der Verjährung
  • b. Dauer der Verjährungsfristen
  • c. Arten der Verjährungsfristen
  • 3. Verjährungsdauer bei Bestandespflegekommissionen
  • a. Bestandespflegekommissionen als periodische Leistungen
  • b. Ausnahme bei nicht offengelegten Kommissionen?
  • 4. Verjährungsbeginn
  • a. Im Allgemeinen
  • b. Verjährungsbeginn bei zur Vertragserfüllung übergebenen und notwendigen Vermögenswerten
  • c. Verjährungsbeginn bei Bestandespflegekommissionen
  • 5. Fazit

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