Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012 die bereits in BGE 132 III 460 begründete Praxis zu Retrozessionen mit Blick auf die sog. Bestandespflegekommissionen im Vermögensverwaltungsgeschäft weitergeführt. Solche Zahlungen bergen aus Sicht des Bundesgerichts einen latenten Interessenkonflikt und sind daher dem Kunden herauszugeben, wobei Offenlegung und Verzicht der Kunden ebenfalls genügen. Keine Zustimmung verdient das Urteil, wenn es im Konzern die wirtschaftliche Einheit desselben ausblendet und konzerninterne Zahlungen als mit einem Interessenkonflikt belastete Drittleistungen qualifiziert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Aus dem Urteil
- III. Anmerkungen
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