Die neue bundesrätliche Verordnung über das Grillieren auf Balkonen vom 7. Februar 2013 (BGV) und ihre Reflexwirkungen auf das Privatrecht
Grillieren auf dem Balkon kann zu zahlreichen Konflikten führen. Das schweizerische Grillprivatrecht konnte bisher bloss beschränkt Abhilfe bieten, weil ihm im Wesentlichen nur zwei Generalklauseln zur Verfügung stehen. Die vom Bundesrat auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzte Verordnung über das Grillieren auf Balkonen vom 7. Februar 2013 (Balkongrillverordnung; BGV) ist zwar öffentlich-rechtlich fokussiert. Sie kann aber für die Konkretisierung der Generalklauseln im Grillprivatrecht fruchtbar gemacht werden. Der Autor skizziert erste Ansätze über die Verzahnung von öffentlichem Grillrecht und Grillprivatrecht und deren mögliche Auswirkungen für die Praxis. (ENTE)
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Überblick über die Regelungen der BGV
- a) Anwendungsbereich
- b) Umweltschutz-, Sicherheits- , Tierschutz- und Verbraucherschutzvorschriften
- c) Strafbestimmungen
- III. Reflexwirkungen der Verordnung auf das Privatrecht
- IV. Fazit
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