Jusletter

Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht aus der Sicht des Bundesgerichts

Anmerkung zum BGE 2C_828/2011 vom 12. Oktober 2012

  • Autor/Autorin: Astrid Epiney
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht aus der Sicht des Bundesgerichts, in: Jusletter 18. März 2013
Im Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 ging es um den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines Drittausländers im Gefolge einer strafrechtlichen Verurteilung, wobei das Bundesgericht zum Schluss kam, dass ein solcher insbesondere gegen Art. 8 EMRK verstosse. Hieran änderten auch Art. 121 Abs. 3–6 BV (Ausschaffungsinitiative) nichts, da dieser im Gesamtkontext der Verfassung auszulegen und nicht unmittelbar anwendbar sei. Auch gehe die EMRK als Völkerrecht – das nach Art. 190 BV anzuwenden sei – grundsätzlich nationalem Recht vor. Der Beitrag analysiert insbesondere diese grundsätzlichen Aussagen des Bundesgerichts und fragt nach ihren Implikationen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zum faktischen Hintergrund des Urteils und zur Argumentationslinie
  • III. Ausgangspunkt und Grundlage: die monistische Ausrichtung der Verfassung
  • IV. Die grundlegenden Aussagen des Bundesgerichts zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht sowie zur Verfassungsauslegung
  • 1. Zur Auslegung der Art. 121 Abs. 3–6 BV
  • 2. Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 121 Abs. 3 BV
  • 3. Zum Verhältnis von Völkerrecht und Bundesgesetzen
  • 4. Zum Verhältnis von Völkerrecht zu (späterem) Verfassungsrecht
  • V. Schluss: zur Rolle der Rechtsprechung und zum notwendigen Gleichgewicht zwischen Demokratie und Rechtsstaat

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