Jusletter

Omnibus tenetur se ipsum accusare

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 7B_99/2012 vom 13. Januar 2013 (Fall Canard)

  • Autor/Autorin: Daniel Kettiger
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Daniel Kettiger, Omnibus tenetur se ipsum accusare, in: Jusletter 1. April 2013 – ENTE
Im Urteil 7B_99/2012 vom 13. Januar 2013 hält das Bundesgericht fest, dass es zulässig ist, eine Person auf der Grundlage des Beweisverfahrens eines Zivilprozesses strafrechtlich zu verurteilen, obwohl zuvor die Strafuntersuchung mangels Ermittelbarkeit der Täterschaft eingestellt wurde. Das Urteil stellt einen erheblichen Einbruch in Verfahrensgrundrechte dar und bedarf der kritischen Würdigung. Im Urteil hält das Bundesgericht zudem erstmals fest, dass das Aussageverweigerungsrecht aus Art. 32 Abs. 1 BV abzuleiten ist. (ENTE)

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorgeschichte des beurteilten Falls
  • 2. Auszug aus den Erwägungen des Bundesgerichts
  • 3. Anmerkungen
  • 3.1 Klärung der Verfassungslage
  • 3.2 Fragwürdiger Einbruch in den Nemo-tenetur-Grundsatz

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