Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung von Waren
Der Bundesrat hat am 9. April 2014 einer Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren mittels eines Carnet ATA (internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mithilfe eines international genormten Zolldokuments die vorübergehende Warenein- und -ausfuhr.
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