Zulassung zu Universität verwehrt
BGer – Die Universität Luzern hat einen deutschen Studenten nicht zum Jura-Studium zugelassen mit der Begründung, er verfüge über zu wenig Physikkenntnisse. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Studenten gegen diesen Entscheid gutgeheissen. (Urteil 2C_457/2013)
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