EFD präzisiert die Steuerabzüge für Expatriates
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) fasst den Begriff der Expatriates enger und präzisiert die Bestimmungen zum Wohn-, Schulkosten- und Pauschalabzug von Expatriates. Die Abzüge für die besonderen Berufskosten von Expatriates werden aber grundsätzlich beibehalten. Das EFD folgt damit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe, welche die bestehenden Abzüge überprüft hat. Das EFD hat zu den vorgeschlagenen Änderungen der Expatriates-Verordnung eine Anhörung eröffnet, die drei Monate dauert.
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