Jusletter

DRM aus der Sicht der Urheber

Chancen und Risiken von DRM-Systemen für Urheber

  • Autor/Autorin: Matthias Ebneter
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Matthias Ebneter, DRM aus der Sicht der Urheber, in: Jusletter 14. November 2005
DRM (Digital Rights Management) ermöglicht es jedem Urheber, im Rahmen des technisch Möglichen die digitale Verwertung seines geistigen Eigentums umfassend selbst und unabhängig vom traditionellen System der kollektiven Verwertung und Vergütung durch Verwertungsgesellschaften zu kontrollieren. DRM-Systeme (DRMS) sind aber für den Urheber auch mit Aufwand verbunden (Anschaffung und Pflege des DRMS oder Einkauf entsprechender Leistungen, Probleme im Zusammenhang mit der Interoperabilität von DRMS, Informationspflichten, Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre der Nutzer, Konflikte mit gesetzlich zulässigen Nutzungen). Diesen Mehraufwand können sich nicht alle Urheber leisten, womit sie ihre Rechte weiterhin auf dem üblichen Weg (individuelle Rechteverwaltung bzw. kollektive Rechteverwaltung über Verwertungsgesellschaften) wahrnehmen oder ihre Verwertungsrechte an ein Unternehmen abtreten müssen, welches ein DRMS mit einer entsprechenden (weltweiten) Marktdurchdringung betreibt. Solche Unternehmen können dabei durchaus in Konkurrenz zu traditionellen Verwertungsgesellschaften treten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Stellung der Urhebers im System der Rechteverwaltung
  • 1. Verwertungsrechte des Urhebers
  • 2. Traditionelle Rechteverwaltung
  • 3. Digitale Rechteverwaltung (DRM)
  • II. Vorteile für den Urheber
  • 1. Umfassende Kontrolle digitaler Nutzungshandlungen
  • 2. Individuelle Geschäftsmodelle für die Verwertung
  • 3. Individuelle (weltweite) Nutzungsverträge statt (nationales) Urheberrecht
  • 4. Staatlicher Schutz vor Umgehungshandlungen
  • III. Nachteile für den Urheber
  • 1. Aufwand beim Betrieb eines DRMS
  • 2. Pflichten beim Betrieb eines DRMS
  • 3. Abhängigkeit von Betreibern gängiger DRMS
  • IV. Ausblick

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