Kein Abstottern der Busse
Bundesgericht weist Beschwerde von Verkehrssünder ab
BGer – Ordnungsbussen können nicht in Raten bezahlt werden. Wird der Bussenbetrag nicht innert 30 Tagen vollständig beglichen, darf laut Bundesgericht das ordentliche Verfahren eingeleitet werden, was für Betroffene weitere Kosten zur Folge hat. (BGE 6B_975/2008)
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