Jusletter

Happy Slapping: Einmal Opfer, immer Opfer

  • Autoren/Autorinnen: Christof Riedo / Dorothe Lognowicz
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
  • Zitiervorschlag: Christof Riedo / Dorothe Lognowicz, Happy Slapping: Einmal Opfer, immer Opfer, in: Jusletter 13. Juli 2009
Mit beunruhigender Regelmässigkeit berichten die Medien von massiven Gewalthandlungen Jugendlicher. Oft scheinen die Täter dabei völlig wahllos und ohne erkennbares Motiv zu handeln. Teilweise werden die verübten Gewalthandlungen zudem aufgezeichnet, womit die Opfer Gefahr laufen, immer wieder mit den traumatischen Erlebnissen konfrontiert zu werden. Der Beitrag behandelt kriminologische und juristische Aspekte dieses so genannten Happy Slapping.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Begriff des Happy Slapping
  • III. Tätermotive
  • A. Motive der Haupttäterschaft
  • B. Motive der Nachtäterschaft
  • IV. Auswirkungen auf das Opfer
  • V. Verbreitung
  • VI. Strafbarkeit de lege lata
  • A. Übersicht
  • B. Zur Strafbarkeit wegen Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB)
  • 1. Übersicht
  • 2. Rechtsgut
  • 3. Tatobjekt
  • 4. Tathandlung
  • 5. Subjektiver Tatbestand
  • 6. Einziehung
  • C. Zur Strafbarkeit wegen Delikten gegen die Freiheit
  • D. Ergebnis mit Bezug auf die Aufzeichnung und Weiterverbreitung
  • E. Exkurs: Unzulänglichkeit des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes
  • VII. Anpassungen de lege ferenda?
  • A. Hängige parlamentarische Vorstösse
  • 1. Motion Darbellay (05.3442)
  • 2. Postulat Amherd (06.3646)
  • 3. Motionen Schweiger (06.3884) und Hochreutener (07.39)
  • 4. Postulat Schmid-Federer (08.3050)
  • B. Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes?
  • 1. Ausweitung des Schutzes der Betrachter?
  • 2. Ausweitung des Schutzes der Gewaltbetroffenen?
  • VIII. Schluss
  • Literatur

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