Jusletter

Die Verjährung von Ansprüchen aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG) – Keine Anwendung der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR

  • Autor/Autorin: Thomas Koller
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller, Die Verjährung von Ansprüchen aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG) – Keine Anwendung der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR, in: Jusletter 20. Juli 2009
Das Bundesgericht hat in einem (nicht zur Publikation bestimmten) Urteil eine wichtige Frage geklärt: Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der Lieferung nicht vertragskonformer Ware gemäss Art. 35 ff. CISG unterliegen generell nicht der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR, wenn sich die Verjährungsfrage nach schweizerischem Recht beurteilt. Offen bleibt weiterhin, ob auf solche Ansprüche eine zwei- oder eine zehnjährige Frist zur Anwendung kommt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Der neue höchstrichterliche Entscheid

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