Jusletter

Sicherheitspolitik und Sicherheitsrecht – sicherheitsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sicherheitspolitischen Bericht

  • Autoren/Autorinnen: Markus Mohler / Rainer J. Schweizer
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Bund und Kantone, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Markus Mohler / Rainer J. Schweizer, Sicherheitspolitik und Sicherheitsrecht – sicherheitsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sicherheitspolitischen Bericht, in: Jusletter 7. Dezember 2009
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 hat der Bundesrat beschlossen, der sicherheitspolitische Bericht sei von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe auszuarbeiten. Dabei sei u.a. auch das Thema des Sicherheitsverbundes im Innern zu vertiefen. Dieser Bundesratsbeschluss trägt der derzeit unübersichtlichen und teilweise verfassungswidrigen Rechtslage hinsichtlich der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben Rechnung. Nach Auffassung der Autoren stellen in erster Linie das Subsidiaritätsprinzip und, als ein Ausfluss davon, die bundesstaatliche Aufgabengliederung besondere Herausforderungen dar. In einem ersten Beitrag werden die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Sicherheitsverbund im Innern unter dem Aspekt des Subsidiaritätsprinzip näher beleuchtet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitende Bemerkungen
  • 2. Generelle Hinweise zum schweizerischen Subsidiaritätsprinzip im sicherheitsrechtlichen Kontext
  • 3. Zu den einzelnen Subsidiaritätsverhältnissen
  • 3.1 Zum Subsidiaritätsverhältnis zwischen den Einzelnen und dem Staat
  • 3.2 Verbands- und Organsubsidiarität im Bundesstaat
  • 3.2.1 Im Allgemeinen
  • 3.2.2 Organ- bzw. funktionale Subsidiarität der Armee gemäss Art. 58 Abs. 2 BV
  • 3.2.3 Sicherheitspolizeiliche Aufgabenübertragungen an das Grenzwachtkorps
  • 5. Fazit
  • 5. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.