Jusletter

Submissionskartell

Horizontale Kartellabsprachen am Beispiel der Elektroinstallationsbetriebe Bern

  • Autoren/Autorinnen: Rolf H. Weber / Salim Rizvi
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Rolf H. Weber / Salim Rizvi, Submissionskartell, in: Jusletter 1. Februar 2010
Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat erstmals ein Submissionskartell nicht nur für widerrechtlich erklärt, sondern auch mit Sanktionen belegt. Eine Gruppe von Elektroinstallationsbetrieben hatte im Raum Bern/Schweiz über Jahre horizontale Absprachen getroffen. Die Autoren besprechen den Entscheid der Weko vom 6. Juli 2009 betreffend Elektroinstallationsbetriebe Bern wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 3 KG. Diskussionswürdig sind insb. das Problem der Präventivwirkung von im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung festgelegten Geldbussen und die Frage der «Bestrafung» von betroffenen Unternehmensmitarbeitern.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • 1.2 Verfahren
  • 2.1 Geltungsbereich/Verhältnis KG zum BoeB
  • a. Abrede und Marktabgrenzung
  • b. Vorliegen horizontaler Preisabreden/Aufteilung nach Geschäftspartnern
  • 1. Vom Glasperlenspiel zu direkten Sanktionen
  • 4. Submissionskartell im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit

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