Aufhebung von Art. 190 BV
Erörterungen anhand des Berichts und Vorentwurfs der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 17. Februar 2011
Die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen und Völkerrecht aufgrund der Bestimmung in Art. 190 BV ist in der schweizerischen Staatsrechtslehre ein Dauerbrenner. Auch auf dem politischen Parkett gehen die Meinungen über diese Regelung weit auseinander; zwei parlamentarische Initiativen jüngeren Datums fordern die Aufhebung bzw. Relativierung des entsprechenden Verfassungsartikels. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen des jetzigen Systems und zeigt anhand des Berichts und Vorentwurfs der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 17. Februar 2011 auf, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit konkret ausgestaltet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- 1. Die Nachführung der Bundesverfassung
- 1.1 Parlamentarische Initiativen
- 2. Folgen des jetzigen Systems
- 2.1 Verfassungskonforme Auslegung
- 2.2 Anwendungsgebot, kein Überprüfungsverbot
- 2.3 Partielle Überprüfung
- Bibliografie/Literaturübersicht
- 1. Argumente gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit
- 2. Argumente für die Verfassungsgerichtsbarkeit
- 3. Stellungnahme
- III. Gegenstand der Neuregelung
- 1. Vorbemerkung
- 2. Anfechtungsobjekt
- 3. Kontrollinstanz
- 4. Offene Fragen
- IV. Unterschätzte neue Rügemöglichkeiten?
- 1. Grundrechtliche Rügen
- 2. Föderale Rügen
- 3. Rechtsstaatliche Rügen
- I. Ausgangslage
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