Aufforderung zur Papierbeschaffung – BFM handelt treuwidrig
BVGer – Das Bundesamt für Migration (BFM) darf Asylsuchende in laufenden Verfahren nicht dazu auffordern, zwecks Beschaffung von Ausweispapieren die heimatlichen Behörden zu kontaktieren. Laut Bundesverwaltungsgericht verstösst dies gegen Treu und Glauben. (Urteil E-1995/2009)
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