Jusletter

La cour de justice de l’Union Européenne élargit la possibilité de recourir à des contrats à durée déterminée en chaîne

Commentaire de l’arrêt du 26 janvier 2012, C-586/10 « Kücük » (renvoi préjudiciel)

  • Autor/Autorin: Jean Christophe Schwaab
  • Rechtsgebiete: OR besonderer Teil, Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Recht, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Jean Christophe Schwaab, La cour de justice de l’Union Européenne élargit la possibilité de recourir à des contrats à durée déterminée en chaîne, in: Jusletter 2. April 2012
Der EuGH hat am 26. Januar 2012 eine Entscheidung zur Rechtmässigkeit von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen getroffen. Einer deutschen Arbeitnehmerin, die 13 befristete Arbeitsverträge in 11 Jahren bei derselben Verwaltungsbehörde hatte, wurde die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes nicht gewährt. Der EuGH ist der Auffassung, dass es in einer Verwaltung oder einem Unternehmen mit hohem vorübergehendem Vertretungsbedarf von Mitarbeiten nicht missbräuchlich im Sinne der Richtlinie 1999/70/EG (Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge) ist, eine einzelne Person in Form von sog. Kettenarbeitsverträgen über einen längeren Zeitraum immer wieder anzustellen, solange sie tatsächlich jemanden vertritt. (sk)

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