Jusletter

Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law

  • Autor/Autorin: David Rosenthal
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: David Rosenthal, Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law, in: Jusletter 27. September 2010
Auf den ersten Blick hat der Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte erreicht, was er offenbar erreichen wollte: Das Bundesgericht hat in einem Mehrheitsentscheid vom 8. September 2010 das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern unter dem Titel des Datenschutzes für rechtswidrig erklärt. Der Entscheid könnte sich jedoch als Pyrrhussieg für den Datenschutz erweisen, denn in seiner Radikalität macht er den Datenschutz zum Täterschutz – falls er ernst genommen und konsequent angewandt würde. Doch so recht scheint das niemand zu wollen.

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