Keine Ausnahme vom Verbot privater Pokerturniere
BVGer – Das bundesgerichtliche Verdikt gegen die Durchführung von Texas-Hold’em-Pokerturnieren ausserhalb von Casinos lässt keinen Platz für Ausnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von betroffenen Privatveranstaltern abgewiesen. (Urteil B-5845/2010)
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