Post- und Fernmeldeüberwachung: Klare Rechtsgrundlagen
Der Bundesrat hat am 23. November 2011 die revidierte Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Er klärt damit, welche Massnahmen Fernmeldedienstanbieterinnen ergreifen müssen, damit die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten Mobiltelefonie und Internet überwachen können. Gleichzeitig stellte der Bundesrat die Weichen für die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
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