Heikle Korrektur einer unvollkommenen Methode
Solothurner Eigenmietwertregelung nicht verfassungswidrig
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde von Hauseigentümern abgewiesen, die sich gegen eine neue Verordnungsbestimmung zur Bemessung des Eigenmietwertes im Kanton Solothurn richtete. Die kantonale Regelung soll die Mängel der unvollkommenen Schätzungsmethode eindämmen. Dass dabei ein Spielraum von 30 Prozent verbleibt, betrachtete das Gericht als gerade noch zulässig.
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