Die strafrechtliche Verantwortung von Internet Service Providern
Bundespolizei veröffentlicht Positionspapier
Liegen einem Internet Service Provider konkrete Hinweise auf illegale Netzinhalte vor, sind nach Auffassung der Schweizerischen Bundespolizei Sperrungen das strafrechtlich gebotene Verhalten. Dies hält sie in einem am 15. Mai 2000 publizierten Grundlagenpapier fest. Dabei erklärt sich das Bundesamt für Polizei (BAP) bereit, eine Koordinationsfunktion zwischen den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Internet Service Providern zu übernehmen. Zudem bietet das BAP den Providern in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Organisierte Kriminalität, Rassismus und Kinderpornographie eine praktische Beratung an. Das Positionspapier umfasst achtzehn Seiten. Es wird im folgenden kurz zusammengefasst und im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire