Das Aargauer Obergericht muss zurück aufs Hanffeld
Das Obergericht des Kantons Aargau muss sich gegen seinen Willen mit dem Vorgehen des Bezirksamts Laufenburg befassen, das im vergangenen September ein Hanffeld niedermähen und die ganze Ernte vernichten liess. Das verlangt das Bundesgericht, welches eine staatsrechtliche Beschwerde des betroffenen Hanfbauern einstimmig gutgeheissen hat. Dieser hatte die in einem Zug (uno actu) erfolgte Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung des Hanfs beim Obergericht angefochten, doch trat dieses auf seine Beschwerde nicht ein mit der Begründung, es fehle an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse, weil die Vernichtung der Ernte nicht mehr rückgängig zu machen sei. Dies stellt aus Sicht des Bundesgerichts eine formelle Rechtsverweigerung dar.
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