Unterzuckerter Blaufahrer?
Das Bundesgericht hat eine unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Wochen für einen Autolenker bestätigt, der mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,7 Promillen am Steuer eines Autos angehalten worden war. Der Lenker hatte die ihm vorgeworfene Blaufahrt nicht bestritten, jedoch geltend gemacht, er habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Dies, weil er sich als Diabetiker vor Antritt der Fahrt in einer Unterzuckerungsphase befunden habe, wodurch seine Geschmacksempfindlichkeit stark eingeschränkt worden sei. Daher habe er nicht gemerkt, dass der Kellner ihm versehentlich vier- mal Mineralwasser mit Wodka statt des bestellten Mineralwassers mit Zitrone serviert habe.
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