Alkohol tanken verboten
Zulässige Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit
Eine in einem kantonalen Gesetz enthaltene Bestimmung, die im Interesse der Verkehrssicherheit den Verkauf von Alkohol an Tankstellen grundsätzlich verbietet, verstösst nach Auffassung des Bundesgerichts nicht gegen das Verfassungsrecht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung). Konkret zu beurteilen war in Lausanne Art. 6 des neuen Gastgewerbegesetzes des Kantons Jura, laut welchem der Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und in Schulkantinen untersagt ist. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen, sofern es sich bei einem Kiosk oder einer Tankstelle um die einzige Detailverkaufsstelle einer Ortschaft handelt.
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