Ohne Unabhängigkeit kein Vertrauen
Der Anwalt als Angestellter einer Treuhandgesellschaft
Die strenge Regelung der anwaltlichen Unabhängigkeit im Anwaltsgesetz des Kantons St. Gallen (Art. 21) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts verfassungskonform und verstösst insbesondere nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit. Die fragliche Regelung verbietet Anwälten die berufsmässige Parteivertretung vor Gericht, wenn sie nicht selbständig praktizieren, sondern Angestellte einer Treuhandgesellschaft oder eines anderen Unternehmens sind.
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