Ablehnung zu spät verlangt
Beschwerde des früheren Leukerbad-Gemeindepräsidenten abgewiesen
Der im Strafverfahren gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Leukerbad, Otto G. Loretan, amtende Untersuchungsrichter, Ferdinand Schaller, muss nicht in Ausstand treten. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde Loretans am 2. März dieses Jahres einstimmig abgewiesen und den Entscheid des Präsidenten des Walliser Kantonsgerichts bestätigt, der auf das Ablehnungsbegehren am 24. Oktober 2000 wegen Verspätung gar nicht eingetreten war, aber gleichzeitig in einer Eventualbegründung dargelegt hatte, das das Begehren hätte abgewiesen werden müssen, wenn darauf hätte eingetreten werden können.
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