Links zu fremden Websites
Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden Website setzt, will und veranlasst demnach gemäss einem neuen österreichischen Urteil zurechenbar, dass der Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. Er vermittelt also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei.
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