Unzumutbare Fortsetzung der Ehe
Präzisierte Rechtsprechung zum neuen Scheidungsrecht
Der Richter soll nach Recht und Billigkeit entscheiden, ob einem Gatten die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann, so dass bereits vor Ablauf der vierjährigen Trennungsfrist auf einseitiges Begehren hin die Scheidung ausgesprochen werden kann.
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