Verletztes rechtliches Gehör
Ärztin Berufsbewilligung entzogen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich muss im Falle einer Ärztin über die Bücher. Die Gesundheitsdirektion hatte der Medizinerin im April des vergangenen Jahres die Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit entzogen, weil sie gegen ein Verbot verstossen hatte, Medikamente abzugeben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die differenziert ausgestaltete Regelung war mit dem Einverständnis der Ärztin erlassen worden, nachdem sie von Drogensüchtigen erpresst worden war. Wegen verschiedener Verstösse gegen das Verbot kam es schliesslich zu dem vom kantonalen Verwaltungsgericht als oberer Instanz bestätigten Entzug der Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung.
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