Wann muss die Rente überwiesen sein?
Gesetzeskonforme Regelung im Bereich von AHV und IV
Die vom Bundesrat verordnete Regelung, wonach die Ausgleichskassen die Zahlungsaufträge so rechtzeitig erteilen, dass die Renten der AHV und der IV spätestens am 20. eines Monats den Empfängern ausbezahlt oder überwiesen werden, ist laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gesetzeskonform. Das auch für den Bereich der IV massgebliche AHV-Gesetz sieht vor, dass die Renten «in der Regel monatlich und zum Voraus ausbezahlt» werden (Art. 44 Abs. 1).
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