Zulässige Zwangsbehandlung gefährlicher Straftäter
Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts mit seinem Art. 43 eine genügende gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung gefährlicher kranker Straftäter mit Psychopharmaka. Die erwähnte Bestimmung erlaubt dem Richter, einen Verurteilten in eine Anstalt einzuweisen, sofern dessen Geisteszustand ärztlicher Behandlung oder besonderer Pflege bedarf.
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