Doch «bedingt» für Selbstjustiz auf Autobahn?
Das Zürcher Obergericht muss im Zusammenhang mit der Verurteilung eines rabiaten Schnellfahrers zu einer unbedingten Gefängnisstrafe über die Bücher: Laut einem Urteil des Bundesgerichts haben die kantonalen Richter wesentliche Gesichtspunkte, die für einen bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe sprechen, «nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt beziehungsweise gewürdigt».
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