Kein Beschwerderecht für Heimatschutz
Versetzung eines Schwyzer Holzhauses
Der Schweizer Heimatschutz (SHS) kann die vom Schwyzer Regierungsrat beschlossene Versetzung des Holzhauses Nideröst nicht anfechten. Das geschützte Gebäude soll abgebrochen und sein mittelalterlicher Kernbau an einem Ersatzstandort wieder aufgebaut werden. Laut dem einstimmigen Urteil des Bundesgerichts hat der SHS kein Beschwerderecht gegen die kantonale Verfügung. Sie stütze sich nicht auf eidgenössisches Recht und könne daher nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden.
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