Korrigiertes Versehen des Gesetzgebers
Berichtigend ausgelegter Tatbestand der sexuellen Nötigung
Der Tatbestand der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 Strafgesetzbuch) im neuen Sexualstrafrecht bedarf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts der «berichtigenden Auslegung»: Entgegen dem an sich klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist nicht nur die Nötigung zur Duldung einer sexuellen Handlung strafbar, sondern darüber hinaus auch die Nötigung zur Vornahme einer solchen Handlung.
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