Andreas Shell darf shell.de nicht weiter nutzen
Gemäss einem Grundsatzurteil von letzter Woche wertet der deutsche Bundesgerichtshof die Namensrechte von Andreas Shell geringer als diejenigen des Mineralölkonzerns Shell. Es hat Andreas Shell als Inhaber der Internetadresse shell.de verboten, diese weiter zu nutzen. Soweit der Mineralölkonzern Shell die Übertragung der Internet-Adresse "shell.de" auf sich verlangt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Klage indes abgewiesen. Die Klägerin könne nur den Verzicht des Beklagten auf die Adresse "shell.de", nicht aber die Übertragung auf sich beanspruchen.
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