Öffentliche Angestellte vor dem Arbeitsgericht
Kanton Zürich
Eine bei einem Zürcher Zweckverband angestellte Mitarbeiterin (zuständig für die Besorgung von Haushaltsarbeiten) klagte gegen einen Zweckverband bei einem (für Zivilstreitigkeiten zuständigen) Arbeitsgericht im Kanton Zürich. Sie erhob dort gegen den Zweckverband Klage auf Zahlung von rund CHF 20´000.-. Sie begründete ihre Forderung mit den seit dem Jahre 1994 angeblich geleisteten Überstunden. Der Zweckverband erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit der Zivilgerichte und machte geltend, die Beurteilung des Rechtsstreits falle in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich.
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