Das „Recht, nicht geboren zu werden“
Der Kassationsgerichtshof in Paris, die höchste Revisionsinstanz Frankreichs, sprach letzte Woche einem sechsjährigen behinderten Knaben einen Anspruch auf Entschädigung zu, weil er geboren und nicht abgetrieben wurde. Die Richter hoben die Entscheidung einer Vorinstanz auf, die dem Kind teilweisen Schadenersatz zugebilligt hatte. Ihm stehe volle Entschädigung zu. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Frauenarzt hätte die Trisomie 21 in der Schwangerschaft erkennen müssen.
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