Lauterkeitskommission schützt Beschwerde gegen unverlangte E-Mails
Kürzlich schützte die Schweizerische Lauterkeitskommission eine Beschwerde und hielt darin unter anderem fest, das Werbe-E-Mail des Beschwerdegegners stelle eine aggressive Verkaufsmethode dar, da die Zustellung unverlangt und ohne Nachweis einer Kundenbeziehung erfolgt sei.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire