Zulässige DNA-Analyse
Wer auf Vaterschaft verklagt wird, hat sich laut einem Urteil des Bundesgerichts zur Durchführung einer DNA-Analyse einen Abstrich der Wangenschleimhaut gefallen zu lassen. Diese Massnahme stellt zwar - genauso wie die Blutentnahme - einen Eingriff in die körperliche Integrität und damit in das verfassungsmässige Recht der persönlichen Freiheit dar. Der Eingriff ist indes zulässig, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstösst.
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