Vater muss nicht zahlen
Unterstützungspflicht wäre «unbillig»
Hat ein Vater ohne eigenes Verschulden seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem inzwischen in eine Notlage geratenen Sohn gehabt, kann es laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts «unbillig» sein, ihn zur Rückerstattung von Unterhaltsbeiträgen an das Gemeinwesen zu verpflichten. Bestätigt wurde damit in Lausanne ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen, das eine Klage der politischen Gemeinde St. Gallen gegen den Vater eines vom städtischen Sozialamt unterstützten drogenabhängigen Mannes abgewiesen hatte.
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