Unfallversicherungsleistungen nach Drogentod?
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) muss der Witwe eines Mannes, der nach dem Konsum grösserer Mengen Kokains und anderer Betäubungsmittel tot in seiner Wohnung aufgefunden worden war, keine Versicherungsleistungen erbringen. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Frau einstimmig abgewiesen und wie zuvor schon das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Standpunkt der Suva bestätigt, wonach der Versicherte weder an einem Unfall starb, noch sich selber getötet hat.
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