Zahnbehandlung nach psychischer Krankheit
Die medikamentöse Behandlung einer schweren psychischen Krankheit gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) als Folge der Erkrankung. Das hat zur Konsequenz, dass die Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung für eine Gebiss-Sanierung aufkommen müssen, wenn Zahnschäden auf Nebenwirkungen des gegen die psychische Krankheit eingesetzten Medikaments zurückzuführen sind.
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